Erfolg durch unseren 4-Phasen-Plan
Wir gehen in vier entscheidenden Phasen vor – jede davon ist unerlässlich. Eine Änderung der Reihenfolge oder der Verzicht auf einzelne Schritte führt häufig zu Mehraufwand, Zeitverlust und höheren Kosten und kann im schlimmsten Fall in einer Fehlinvestition mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen enden.
Beratung
Re-Sulting bietet unabhängige Beratung zur Planung und Optimierung von Handwerksprojekten, einschließlich einer detaillierten Ist-Aufnahme und Analyse Ihrer Bedürfnisse. Wir holen für Sie passende Angebote ein und nutzen unsere Software, um Ihnen die objektiv beste Lösung zu empfehlen. Mit unserem Dauerberatungsvertrag unterstützen wir Sie kontinuierlich per Telefon und E-Mail.
Projektbegleitung
Re-Sulting übernimmt die gesamte Projektbegleitung für Ihre Handwerksprojekte, einschließlich der Terminabstimmung und Überwachung der Installationsarbeiten. Wir überprüfen, ob alle Arbeiten nach höchsten Standards durchgeführt werden und veranlassen notwendige Nachbesserungen bei Fehlern. Unsere Fachleute gewährleisten eine reibungslose und effiziente Abwicklung bis zur Projektabnahme durch den Fachbetrieb.
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem zertifizierten Energieberater erstelltes Konzept, das zeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch sinnvoll und wirtschaftlich saniert werden kann. Er hilft Eigentümern, Sanierungsmaßnahmen optimal aufeinander abzustimmen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Für die Erstellung des iSFP kann eine staatliche Förderung der Energieberatung in Anspruch genommen werden. Werden anschließend im iSFP empfohlene Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster oder Lüftungstechnik) umgesetzt, erhöht sich die BEG-Förderung um 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus); zudem steigt der förderfähige Kostenrahmen bei Einzelmaßnahmen.
Heizlastberechnung (HLB) nach
DIN EN 12831
Die Heizlastberechnung (HLB) nach DIN EN 12831 ermittelt den tatsächlichen Wärmebedarf eines Gebäudes bzw. jedes einzelnen Raumes und bildet die Grundlage für die korrekte Auslegung von Wärmepumpen, Heizkörpern und Fußbodenheizungen. Sie verhindert eine Über- oder Unterdimensionierung der Heizungsanlage und sorgt für einen effizienten und wirtschaftlichen Betrieb.
Eine normgerechte Heizlastberechnung ist zudem häufig Voraussetzung für Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere bei Wärmepumpen und dem hydraulischen Abgleich. Die Kosten der Heizlastberechnung können dabei im Rahmen der förderfähigen Gesamtkosten der Heizungsmaßnahme berücksichtigt werden.
Life Cycle Assessment (LCA) Analyse
Die Life Cycle Assessment (LCA) Analyse bewertet die Umweltwirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung der Baustoffe über die Nutzungsphase bis hin zu Rückbau und Entsorgung. Sie macht CO₂-Emissionen, Ressourcenverbrauch und weitere Umweltauswirkungen transparent und unterstützt die Auswahl nachhaltiger Bau- und Sanierungslösungen. Eine LCA-Analyse ist insbesondere bei Effizienzhaus- und Nachhaltigkeitszertifizierungen von Bedeutung und kann die Grundlage für zusätzliche Förderungen und Nachhaltigkeitsnachweise im Rahmen von KfW-Programmen bilden.
Angebotseinholung durch Re-Sulting
Die Angebotseinholung durch Re-Sulting unterstützt Eigentümer bei der Auswahl geeigneter Fachbetriebe für ihre Sanierungs- oder Heizungsmaßnahme. Dabei werden die technischen Anforderungen geprüft, passende Handwerksunternehmen angefragt und die eingehenden Angebote hinsichtlich Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit verglichen. So erhalten Kunden eine fundierte Entscheidungsgrundlage und sparen Zeit bei der Suche nach qualifizierten Anbietern. Zudem kann die professionelle Angebotsprüfung dazu beitragen, förderfähige Maßnahmen optimal umzusetzen und Fördervoraussetzungen einzuhalten.
Energieausweis nach Verbrauch oder Bedarf
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und macht dessen Energiebedarf bzw. Energieverbrauch transparent. Beim Verbrauchsausweis basiert die Einstufung auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten Jahre, während der Bedarfsausweis den energetischen Zustand des Gebäudes anhand von Bauweise, Anlagentechnik und Dämmstandard unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet. Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben und zeigt potenzielle Einspar- und Modernisierungsmöglichkeiten auf. Zudem dient er häufig als Grundlage für Sanierungsentscheidungen und Fördermaßnahmen.
